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Irland: Gewerkschaftskampagne gewinnt gesetzliche Beschränkungen für Null-Stunden-Verträge

01.02.19 News
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Dank einer nachhaltigen Mobilisierung durch die irischen Gewerkschaften, einschliesslich unserer Tochtergesellschaft SIPTU, beschränken neue Gesetze die Arbeitgeber darin, Verträge ohne festgelegte Mindeststunden anzubieten und stärken den Schutz der Arbeitnehmer mit variablen Arbeitszeiten, indem sie mehr Schutz, Sicherheit und Regelmässigkeit bei Arbeitszeit und Entgelt bieten.
Das am 1. März in Kraft tretende Employment (Miscellaneous Provisions) Act 2018 (auf Englisch) verpflichtet die Arbeitgeber, innerhalb von 5 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses Informationen über die normalen Tages- und Wochenstunden, die Beschäftigungsdauer und die Lohn-und Gehaltssätze zur Verfügung zu stellen.
"Null-Stunden-Verträge", die vorsehen, dass der Arbeitnehmer für eine bestimmte Anzahl von Stunden zur Verfügung stehen muss, ohne dabei Arbeitsgarantien zu geben sowie die Variante "falls und wann", die es Arbeitgebern ermöglicht, die Arbeit nach dem Zufallsprinzip zu vergeben, sind stark eingeschränkt. Die angegebenen Lohntarife gelten, wenn der Arbeitnehmer in einer bestimmten Woche nicht zur Arbeit gerufen wird. Sanktionen einschliesslich Geldbussen und Freiheitsstrafen von bis zu 12 Monaten gelten für Arbeitgeber im Falle eines Verstosses, und das Gesetz schützt Arbeitnehmer, die ihre Rechte nach diesem Gesetz geltend machen.
Die Gesetzesvorschriften sehen auch eine grössere Regelmässigkeit der Arbeitszeit vor, indem sie ein System der sogenannten "Banded Hours" (gestaffelte Stunden) einführen. Arbeitnehmer, die ihre vertraglich festgelegten Stunden regelmässig überschreiten, können beantragen, in eine Staffel, dem "Band" aufgenommen zu werden, das sich an den über einen Zeitraum von 12 Monaten geleisteten Arbeitsstunden orientiert. "Sobald ein Mitarbeiter einem Band beitritt", erklärt die SIPTU, "hat er das Recht, die durchschnittlichen Stunden in diesem Band für mindestens die nächsten zwölf Monate zu arbeiten." Arbeitgeber können den Antrag nur aus bestimmten Gründen ablehnen.
Um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden, ist die Überwachung, jetzt von entscheidender Bedeutung, heisst es von Seiten der SIPTU. Weiter sagt sie, "es müssen mehr gefährdete Arbeitnehmer den Gewerkschaften beitreten, damit ihnen das nötige Vertrauen gegeben wird, um die neuen Rechte und Schutzmassnahmen des Gesetzes in Anspruch zu nehmen."