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Guatemala: Coca-Cola-Beschäftigte jetzt in allen Werken zu 100% gewerkschaftlich organisiert

15.01.15 News
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Die Beschäftigten in Guatemala sind stolz auf die Rolle, die sie in der bis in die 1980er Jahre zurückreichenden Geschichte des Kampfes zwischen IUL-Mitgliedern und The Coca-Cola Company (TCCC) gespielt haben. Bis vor kurzem hatte nur einer der drei Coca-Cola-Abfüllbetriebe in dem Land von FEMSA, dem lateinamerikanischen Coca-Cola-Abfüller, die uneingeschränkte Anerkennung erlangt. Eigentümer und Betreiber der beiden anderen Werke war die Familie Schutt, und deren Beschäftigte sahen sich bei der Ausübung ihrer Grundrechte Feindseligkeit und Repression gegenüber. Eines dieser beiden Werke war gewerkschaftlich organisiert, stand aber ständig unter Druck, während das andere nicht organisiert war, und alle Versuche, den Beschäftigten dieses Betriebs die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zu bieten, stießen auf eisige Ablehnung seitens der Betriebsleitung.

Im Jahr 2008 wies die IUL im Rahmen des laufenden internationalen Verhandlungsforums (des “Atlanta-Prozess”), das sie 2005 durchsetzte, nachdem sie endlich von TCCC anerkannt worden war, TCCC darauf hin, dass die Beschäftigten dieser beiden Schutt-eigenen Werke in ihrem Arbeitsumfeld mit einem ständigen Kampf konfrontiert seien; in dem einen Werk dem Kampf, ihre Rechte zu verteidigen und in dem anderen, das Recht auf Beitritt zu einer Gewerkschaft durchzusetzen. Nach längeren Verhandlungen kaufte TCCC die beiden Betriebe im Jahr 2012. Mit Unterstützung des Teams, das mit TCCC in dem “Atlanta-Prozess” engagiert war, konnten die Beschäftigten beider nunmehr im Besitz von TCCC befindlichen Werke schließlich ihr Recht, eine Gewerkschaft zu bilden und ihr beizutreten, ausüben.

In dem zuletzt organisierten Betrieb unterzeichnete die der IUL angeschlossene SITRAABASA am 10. Januar 2015 eine erste Kollektivvereinbarung. In dem zweiten von Coca-Cola erworbenen Betrieb wird eine neue Kollektivvereinbarung in Kürze folgen. Damit besitzen alle Coca-Cola-Beschäftigten in Guatemala gewerkschaftliche Rechte und werden durch eine ausgehandelte Kollektivvereinbarung geschützt sein.

IUL-Generalsekretär Ron Oswald bemerkte dazu: "Dies zeugt von der Entschlossenheit und der Courage unserer Mitglieder in Guatemala, ihre Rechte in vollem Umfang durchzusetzen und auszuüben. Die IUL ist stolz auf unsere Mitglieder und auf deren Kampf sowie die Rolle, die sowohl FESTRAS als auch FELATRAC, der Lateinamerikanische Bund der Coca-Cola-Beschäftigten, gespielt haben." Oswald erklärte weiter: "Gestützt auf die Entschlossenheit unserer Mitglieder in Guatemala wurde der Rahmen, innerhalb dessen dieser Erfolg errungen wurde, weitgehend durch den “Atlanta-Prozess” ausgehandelt, ein unmittelbares und dauerhaftes internationales Engagement zwischen den Gewerkschaften und dem Konzern. Dieser Prozess umfasste ein Treffen Ende August 2014 in Guatemala mit lokalen und internationalen TCCC-Führungskräften, unseren Mitgliedsverbänden in Guatemala und den internationalen und regionalen Führungskräften der IUL. Wie zuvor in Pakistan hat der Atlanta-Prozess es uns ermöglicht, in den Coca-Cola-Abfüllbetrieben in Guatemala eine 100%-ige Gewerkschaftszugehörigkeit und eine Garantie durchzusetzen, dass alle Beschäftigten der Abfüllwerke in Guatemala jetzt ihr international anerkanntes Menschenrecht, einer Gewerkschaft anzugehören, ausüben können.”