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UN-Sonderberichterstatter schlägt Menschenrechtsalarm wegen toxischer Belastungen am Arbeitsplatz

01.10.18 Editorial
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Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen Baskut Tuncak hat dem Menschenrechtsrat einen starken Bericht (auf Englisch) zu den menschenrechtlichen Auswirkungen einer Exposition gegenüber Giftstoffen am Arbeitsplatz vorgelegt, die jedes Jahr die Erkrankung und den Tod von Millionen von Arbeitnehmern zur Folge haben. Der Bericht zeigt die vielfachen Menschenrechtsverletzungen auf, die dieser massiven Bedrohung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zugrundeliegen. Er wirft ein Schlaglicht auf den allgemeinen Rückzug der Regierungen aus ihren internationalen Verpflichtungen zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds, oft unter organisiertem Unternehmensdruck. Er enthüllt die Rechteverletzungen aufgrund des zunehmend dominanten 'verhaltensbasierten Sicherheits'system, das die Verantwortung für die betriebliche Sicherheit den Arbeitnehmern statt den Arbeitgebern zuweist. Und er bietet eine Reihe von rechtebasierten Grundsätzen, an denen die Gewerkschaften sich bei der Organisierung und bei ihren Kämpfen orientieren können.

"Jeder Mensch hat das Recht auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen", ein Recht, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 23) bekräftigt und im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der von der grossen Mehrheit der Regierungen der Welt ratifiziert worden ist, weiter ausgeführt wird. Dies schliesst auch das Recht aller Arbeitnehmer auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz ein.

Das Recht auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz ist ein eigenständiges Recht, wie der Bericht betont, aber auch ein Recht, das andere, miteinander verknüpfte Rechte umfasst, weil Menschenrechte unteilbar sind. Hierzu gehört das Recht aller Arbeitnehmer, über die Auswirkungen einer betrieblichen Exposition gegenüber giftigen und anderweitig gefährlichen Stoffen umfassend informiert zu werden, und ihr Recht, die Durchführung von gefährlichen Arbeiten ohne ihre vorherige, in voller Kennnis der Sachlage erfolgte Zustimmung abzulehnen. Der Bericht unterstreicht, dass "das Recht auf sichere und gesunde Arbeit untrennbar ist von der Vereinigungsfreiheit, dem Vereinigungsrecht und dem Recht zu Kollektivverhandlungen", die für die Selbstverteidigung der Arbeitnehmer unerlässlich sind.

Die Achtung, der Schutz und die Förderung dieser Rechte sind mit entsprechenden Verpflichtungen seitens der Regierungen wie auch der Arbeitgeber verbunden. Das weit verbreitete Versäumnis der Regierungen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, spiegelt sich in diesen Zahlen wider: weltweit stirbt alle 15 Sekunden ein Arbeitnehmer an den Folgen einer Exposition gegenüber Giftstoffen am Arbeitsplatz. Die amtliche Zahl der weltweiten Todesfälle, die mangels umfassender Daten (ein weiteres Versäumnis der Regierungen) zweifellos zu niedrig angesetzt ist,  geht von über 2,7 Millionen toten Arbeitnehmern jährlich aus. Die Regierungen haben sich auch von einer wirksamen Überwachung der wachsenden Zahl von Giftstoffen zurückgezogen, die in unsere Arbeitsstätten eindringen und unsere Grundrechte verletzen, desgleichen haben sie auch Abstand genommen von der Durchsetzung des Arbeitnehmerschutzes und von der Sicherstellung der grundlegenden Gewerkschaftsrechte, darunter die Rechte auf Information, Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen.

Der Bericht führt 15 Grundsätze unter Bezugnahme auf den Menschenrechtsrahmen der Vereinten Nationen auf, nach denen Regierungen und Unternehmen derzeit verpflichtet sind, ausgehend von bereits bestehenden Menschenrechtsinstrumenten, die umfassend ratifiziert worden sind, die Menschenrechte von Arbeitnehmern, die durch ihre berufsbedingte Exposition gegenüber Giftstoffen verletzt worden sind, einzuhalten, zu schützen und umzusetzen. Diese erfordern neben anderen Massnahmen wirksame Abhilfe für Arbeitnehmer, ihre Familien und Gemeinschaften ab dem Zeitpunkt der Exposition; ein Ende des 'Geschäftsgeheimnisses' als Vorwand für die Weigerung, Informationen über bekannte und potenzielle Gefahren zur Verfügung zu stellen; und die strenge Durchsetzung strafrechtlicher Haftung, einschliesslich Haftung für extraterritoriale Exposition gegenüber toxischen Materialien infolge der Auslagerung oder Verlagerung gefährlicher und gesundheitsgefährdender Arbeiten in Länder mit weniger wirksamem Schutz durch Unternehmen. Der Bericht hält an der Massnahmenhierarchie bei Gefährdungen als internationalem Standard fest: die Beseitigung der Gefährdung sollte in allen Fällen Vorrang haben.

"Die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber Giftstoffen", so wird in dem Bericht abschliessend festgestellt, "kann und sollte als eine Form von Ausbeutung angesehen werden", und er verweist auf die erhöhten Ausbeutungsrisiken von verletzlichen Arbeitnehmergruppen: Migranten, Frauen, Arbeitskräfte in Sektoren wie Landwirtschaft, wo Kinderarbeit und der Einsatz von giftigen Chemikalien gang und gäbe sind, prekär beschäftigte Arbeitskräfte und Erwerbstätige in der informellen Wirtschaft.

Trotz einer Reihe ausgezeichneter IAO-Übereinkommen über den Arbeitsschutz (deren Ratifizierung und Durchführung unzureichend sind, wie der Bericht feststellt) ist es symptomatisch für diesen allgemeinen Rückzug, dass das Recht auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz nicht zu den grundlegenden Rechten gehört, die die IAO in ihrer Erklärung von 1998 über grundlegende Prinzipien und Rechte bei Arbeit aufgeführt hat. Die Exposition gegenüber Giftstoffen wird in den Indikatoren der IAO für menschenwürdige Arbeit nicht erwähnt, die berufsbedingte Schädigungen anführen, aber auf toxische Belastungen zurückzuführende Berufskrankheiten ausdrücklich ausschliessen.

Dringende Zeiten erfordern dringende Massnahmen; Arbeitnehmer sind infolge der Exposition gegenüber giftigen Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen an ihren Arbeitsplätzen mit einer massiven Krise des öffentlichen Gesundheitswesens  konfrontiert.

Der UN-Sonderberichterstatter für die Auswirkungen einer umweltgerechten Bewirtschaftung und Entsorgung von gefährlichen Stoffen und Abfällen auf die Menschenrechte hat einen Aufruf zum Handeln erstellt. Die IUL hat einen Beitrag zu dem Bericht geleistet und wird sich für seine Verbreitung, Annahme und Umsetzung einsetzen.

Der Bericht ist prägnant, zugänglich und verfügbar in Arabisch, Chinesisch, Französisch, Russisch und Spanisch neben Englisch. Die Gewerkschaften sollten diese bedeutende neue Ressource optimal nutzen.